Für private Gutachten kann die Vergütung grundsätzlich frei vereinbart werden, wobei sich diese in der Regel nach dem Bearbeitungsaufwand sowie dem Verkehrswert des zu bewertenden Objektes
richtet. Dabei kann die Vergütung auf Stundenbasis oder als Pauschalhonorar vereinbart werden.
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. hat im August 2016 eine Honorarrichtlinie für die Immobilienbewertung veröffentlicht, welche
eine gute Hilfestellung bei der Verhandlung der Vergütung bietet (https://www.bvs-ev.de/downloads/bvs-standpunkte-richtlinien).
Nebenkosten fallen in der Regel nicht an, wenn durch den Auftraggeber die benötigten Bewertungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden können.